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Liebe Frau Steueramt…

Wie unser neuer Kolumnist sein marginales Einkommen verteidigt.

Liebe Frau Steueramt…
(c) Tobias Bohm

Heute musste ich zum Steueramt. Ich habe mir vorgenommen, alles zu verstehen, was es von mir will. Ich wurde also vorgeladen, und man dankte mir schon im Vorfeld für die angenehme Zusammenarbeit.

Das Steueramt glaubte mir nicht, dass ich im Alter von 40 Jahren nicht zwei Häuser besitze, kein Auto fahre, keine Uhr trage, die teurer als 80 Franken ist und nicht in ­einer Mietwohnung für CHF 2500 pro Monat wohnen will. Das Steueramt konnte sich nicht vorstellen, mit dem von mir deklarierten Einkommen leben zu können. Muss es ja auch nicht, sondern ich.

Ich habe es ein paarmal freundlich wiederholt: «Gute Frau. Ich sage Ihnen die ­reine, pure Wahrheit. Ich bin zufrieden. Aber die Zeit ist offenbar krank, verrückt, nicht normal, wenn man all das braucht, was Sie mich gefragt haben!»

Die Frau hatte mir vorgerechnet, wie ich leben müsste und dass das von mir per Selbstdeklaration genannte Einkommen dafür hinten und vorne nicht reichen könne.

«Hören Sie, gute Frau», machte ich weiter, «wir können es sonst auch so machen. Ich deklariere: Alles, was ich verdient hätte, ist leider in meiner Firma Sankt-Ver­flüssigungs AG verschwunden, die eine 100-Prozent-Tochtergesellschaft der Lös-in-Luft-auf-Holding ist, die wiederum eine 100prozentige Tochter der Fort-ist-fort AG ist, deren einziger Aktionär die Lösch-alles-Holding mit Sitz in Baar ist.

Das heisst für Sie, gute Frau Steueramt, dass ich leider schon lange nicht mehr im Überblick habe, was ich wo wieso alles nicht verdient habe. Es tut mir wirklich leid, dass jetzt alles weg ist, und ich werde mich nächstes Jahr wieder bemühen. Ich muss Ihnen aber sagen, dass ich mein Vertrauen in mich auch zuerst wieder zurückgewinnen muss. Adieu!»

Zwei Tage später erhielt ich eine erneute Vorladung mit dem Text: Die Steuer­erklärung können und dürfen wir Ihnen nicht ausfüllen, ebenfalls können und ­dürfen wir Ihnen einen Treuhänder nicht ersetzen. Wir raten Ihnen aber dringend, einen solchen zu suchen und allenfalls über einen gesetzlichen Beistand nach­zudenken. Die nächste Sitzung findet nur unter Anwesenheit zweier Steuerbeamter mit Selbstverteidigungserfahrung statt. Freundliche Grüsse, Ihre Frau Steueramt.

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