Patentanmeldung: Küsaz
Gegenstand des Patentantrags ist ein Kopfüberselbstaufzug (Küsaz). Der Küsaz ist eine Aufhängevorrichtung. Er ermöglicht einer Person, sich mittels eines an der Decke fixierten Flaschenzuges so hochzuziehen, dass sie, an den Füssen befestigt, kopfüber frei an der Decke hängt. Ein von diesem Patent abgeleitetes Unterpatent betrifft ein Paar wadenumschliessende Stiefel, an deren Sohlen Schlingen befestigt sind. […]
Gegenstand des Patentantrags ist ein Kopfüberselbstaufzug (Küsaz). Der Küsaz ist eine Aufhängevorrichtung. Er ermöglicht einer Person, sich mittels eines an der Decke fixierten Flaschenzuges so hochzuziehen, dass sie, an den Füssen befestigt, kopfüber frei an der Decke hängt.
Ein von diesem Patent abgeleitetes Unterpatent betrifft ein Paar wadenumschliessende Stiefel, an deren Sohlen Schlingen befestigt sind. In diese wird das Aufzugseil gehakt.
Damit die Person beim Aufzug ihren Rücken, Nacken und Kopf von einem gewissen Punkt an nicht über den Boden schleift, legt sie sich von Beginn weg auf ein gepolstertes Rollbrett, das unter ihr wegrollend ein bequemes Abheben vom Boden erlaubt. Am Rollbrett ist eine Schnur befestigt, damit es zurückgeholt werden kann und beim Abseilen wieder eine dem Bewegungsablauf entsprechende Unterlage vorhanden ist.
Der Flaschenzug muss eine Übersetzung von mindestens 1:10 aufweisen. Am Seil wird, wenn der freie Hang erreicht ist, eine einfache Schlinge gebildet. Die Schlinge wird mit einem Karabinerhaken an einem ausklappbaren Bodenring befestigt.
Nötig ist Küsaz wegen der Schwerkraft. Beim Stehen und Gehen, beim Sitzen, Liegen und Beten drückt die Schwerkraft gegen kleine und grössere Körperflächen, und was den Hautsack des Leibes füllt, wird von der Schwerkraft erbarmungslos nach unten gezogen.
Wenn Säuglinge nach der Geburt an den Füssen hochgehalten werden, begrüssen sie lauthals das Dasein. Jugendliche ahmen dies durch das Stehen im Kopf- oder Handstand nach. In Teilen der Erde wird durch Verharren im Kopfüber spirituelles und körperliches Wohlsein erlangt. Dabei wird nicht «die Seele baumeln gelassen», wie es bei uns heisst, sondern das Leibesinnere in all seinen Teilen und in seiner vollständigen Gänze. Im Gegensatz zum Kopfüberstand belastet das Hängen an der Decke Handflächen oder Schädeldecke nicht.
Das Patent wird am 1. Juli 2012 beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingereicht.