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Causa Mannhart

Von zweimonatlich erscheinenden Printprodukten und zweifelhaften Plagiaten

Causa Mannhart
Dies ist keine Werbeanzeige.

Im frühen Juli 2014 trafen Claudia Mäder und Florian Oegerli den Schriftsteller Urs Mannhart zum Gespräch in Leukerbad. Mannhart, dessen neuer Roman «Bergsteigen im Flachland» gerade erschienen war und allerorten gefeiert wurde, gab Auskunft über sein Schaffen und seine Doppelprofession als Reporter und Schriftsteller. Freimütig gab er zu Protokoll, dass er für seinen «bisher besten» (NZZ) Roman nicht nur viel gereist sei, also vor Ort recherchiert habe, sondern auch die eine oder andere mediale Quelle zu Rate gezogen, Reportagen anderer Autoren gelesen, als Vorlage verwendet und Darstellungen wie Personen daraus in seinen Roman verwoben habe. Explizit sprach er von dem von ihm bewunderten österreichischen Reporter Thomas Brunnsteiner und seinen Reportagen. Das passte wunderbar in unseren für diese Ausgabe geplanten Schwerpunkt zum Thema «Literarische Reportage – Zwischen Wahrheit und Fiktion». Brisant klang die Causa damals nicht.

Anfang September, unser Magazin befand sich schon im Druck, ist die ganze Sache eskaliert. Mannhart darf seinen Roman heute weder bewerben, noch öffentlich aus ihm lesen. Das Handelsgericht Zürich hat einer Klage und einem Antrag Thomas Brunnsteiners auf vorsorgliche Massnahmen stattgegeben: der Reporter wirft Urs Mannhart vor, sein Werk plagiiert zu haben. Was war passiert?

Der Redaktion dieser Zeitschrift liegt eine mehrere Seiten umfassende Sammlung von gegenübergestellten Stellen aus Brunnsteiners (heute vergriffener) Reportagesammlung «Bis ins Eismeer» und Mannharts «Bergsteigen im Flachland» vor. Brunnsteiner selbst hat sie angefertigt. Nach Durchsicht der Dokumente kann ich sagen: Mannhart, den ich nicht persönlich kenne und dessen Werk mich auch nicht durchweg überzeugt, hat sich für Fragmente seines 660-Seiten-Romans bei Brunnsteiners Stoff bedient, hat ihn also bearbeitet, in neue Kontexte eingerückt und zum Teil stark verfremdet. Er hat ausserdem die Geschichte mindestens einer real existierenden Person (Aca Mandić), die Brunnsteiner portraitiert, verwendet, weiterentwickelt und literarisiert. Dabei ähneln sich einige Passagen, andere «Nachweise» für plagiierte Textstellen sind – obschon in der Gegenüberstellung aufgeführt – an den Haaren herbeigezogen. All das ist nun aber nichts Neues: Mannhart gibt diesen Sachverhalt schon in unserem Gespräch vom frühen Juli, das erst dieser Tage publiziert wird, zu Protokoll. Er hat auch andernorts nie einen Hehl aus seinem literarischen Schaffensmodus gemacht. Aber: Er hat all das getan, ohne es im Buch selbst gesondert auszuweisen. Die vordringliche Frage an dieser Stelle ist: hätte er das tun müssen?

Ich glaube: nein. Das dem Roman vorangestellte Zitat und auch die Verdankung Thomas Brunnsteiners in «Bergsteigen im Flachland» mögen – gemessen an akademischen Gepflogenheiten und Kriterien – nicht ausreichend sein, um klarzumachen, dass es sich bei einigen Passagen des Romans um die Abwandlung von Stoffen handelt, die nicht einzig Urs Mannharts Phantasie oder seinem eigenen Augenschein entsprungen sind. Man mag Mannhart hier auch berechtigterweise Nachlässigkeit oder Naivität unterstellen, denn: was hätte es ihn schon gekostet, das auszuweisen? Aber wissenschaftliche Gepflogenheiten, Kriterien, ja Gesetze – sind hier nicht von Belang. Wir sprechen von Kunst, von Literatur, genauer: von einem Roman. Und literarischer Stoff ist immer in der einen oder anderen Form schon einmal dagewesen – er wird bestenfalls noch neu arrangiert. Oder anders: Autoren finden Geschichten immer in anderen Geschichten, seien sie nun augenfälliger, medialer, literarischer Natur. Oder von allem ein wenig. Die vordringliche Frage hier ist: inwieweit sind die Inaugenscheinnahme und ihre Ausgestaltung in Form journalistischer Texte schützenswert? Wo ist die Grenze zwischen Dokumentation und Literatur? Und wie darf man mit den so entstehenden Produkten weiterverfahren?

Wenn man sich für den unbedingten Schutz aller Arbeiten im weitesten Sinne literarischer Art einsetzt (dazu gehören dann u.a. auch populäre Sachbücher, Zeitungsartikel, Ratgeber, Reportagen und die ihnen zugrunde liegende Intention), tun sich richtige Abgründe auf. Jeder Schriftsteller, der Gegebenes oder Wiedergegebenes zur Kenntnis nimmt und in seine Geschichten integriert, ob nun in Form der Collage (Mannhart spricht von einem «Teppich») oder anders, macht sich dann zum Plagiator. Treibt man diese Idee auf die Spitze, müsste man konstatieren, dass Max Frisch mit dem «Tell für die Schule» den guten alten Friedrich Schiller plagiierte, dieser wiederum mit seinem «Apfelschuss» bereits irgendeinen nordischen Barden und letzterer sicher auch einen heute völlig unbekannten Lagerfeuergeschichtenerzähler. Und hat nicht also auch Schillers Zeitgenosse Johann Wolfgang Goethe schon zu Hauf antike Dichter plagiiert? Richtig: allein im zweiten «Faust» fände das Handelsgericht Zürich hunderte Stellen, um Bewerbung und Verkauf des Werkes zeitweilig untersagen zu lassen. Aber: das ist ja nur ein Gedankenspiel. Und niemand hat geklagt.

Brunnsteiner schon. Klagen kann aber nur, wer meint, geschädigt worden zu sein. Auch das nachzuweisen, dürfte im gegenwärtigen Fall eine heikle Angelegenheit werden: Brunnsteiners Buch, aus dessen Stoffen Mannhart fragmentarische Teile seines Romans entlehnte, war und ist schon lang vergriffen, Einbussen bei seinem Verkauf dürfte der österreichische Reporter also wohl anlässlich des Erscheinens von «Bergsteigen im Flachland» nicht mehr ins Feld führen können. Und das sogenannte «geistige Eigentum»? Ich bin kein Jurist, sehe aber, dass die zum Teil wirklich dem Brunnsteinerschen Original ähnlichen, aber nie identischen Textstellen nur kleinste Bruchteile von Mannharts Roman ausmachen. Mannhart paraphrasiert auch nicht bloss, sondern bettet die fraglichen Stoffe stets in neue Kontexte ein, die weder in Brunnsteiners Reportagen noch in den ihnen zugrundeliegenden Tatsachen verankert sind. Es dürfte schwer werden, hier einen wie auch immer gearteten intellektuellen Diebstahl jenseits eines gesunden Masses an Intertextualität (vgl. den Fall Helene Hegemann, wo das Mass wohl zeichen- und kompositionstechnisch deutlich überschritten war) und künstlerischer Inspiration nachzuweisen.

Schliesslich sind Brunnsteiners Reportagen und Mannharts Roman nicht nur formal betrachtet gänzlich verschiedene Werke. Wären die beiden nicht Schriftsteller, sondern Zeichner, so könnte man wohl vereinfacht sagen: Ja, Mannhart hat für sein ausladendes Gemälde an einigen Stellen dieselben Farben, Formen und Motive verwendet wie Zeichnerkollege Brunnsteiner. Das letztlich entstandene Kunstwerk jedoch ist – jenseits aller qualitativen Wertungen – grösser und bunter, sieht völlig anders aus. Welche Signatur muss also Mannharts Zeichnung tragen?

Die Frage, die das Handelsgericht nun – wenn es denn zum Prozess kommt – klären muss, geht also weit über den Fall Brunnsteiner/Mannhart hinaus. Sie lautet: wer hat eigentlich die Rechte an der Dokumentation und Literarisierung real existierender Geschehnisse, Menschen, Namen, Welten? Und: kommt eine mediale «Erstverwertung» einer Art «Eigentumsrecht» gleich?

Das alles dürfte schwierig, ja unmöglich zu beantworten sein. Denn: Offenkundig hat niemand die alleinigen Rechte am Vergleich des Kaspischen Meers mit der Grösse Deutschlands, den Brunnsteiner wie Mannhart in ähnlicher Weise bemühen – und den Brunnsteiner im Papierstapel zu meiner Rechten als Plagiatsnachweis aufführt. Und einem der beiden Autoren die Rechte an der Dokumentation oder Literarisierung von Person und Geschichte Aca Mandićs zuzuschreiben, wäre ebenfalls geradezu absurd.

Jenseits literaturwissenschaftlicher und juristischer Schwierigkeiten in diesem Fall bereitet auch das «Persönliche» einiges Kopfzerbrechen. Heraus stechen hier die vermeintliche Naivität Mannharts – der es versäumte, Brunnsteiner im Vorfeld über seine literarische Arbeit in Kenntnis zu setzen, wofür er sich entschuldigte –, aber auch das Gebaren Brunnsteiners im Umgang mit Mannhart, seinem Buch und seinem Verlag. Letzterer lässt verlauten, dass Brunnsteiner ihn mit an Nötigung grenzenden Forderungen konfrontiert habe. Damit nicht genug: Schon wer bloss die jüngeren Amazon-Rezensionen von «Bergsteigen im Flachland» anschaut, könnte den Eindruck bekommen, dass diese konzertiert abgegeben wurden, um Mannhart zu diskreditieren. Bei allen Unklarheiten ist eines sicher: Bis die Sache (gerichtlich) geklärt ist, sitzt Urs Mannhart nicht nur auf seinen Büchern, sondern auch vor einem persönlichen wie betriebswirtschaftlichen Scherbenhaufen. Die geplante «Hommage» an sein Idol Brunnsteiner ist gründlich misslungen. Und die blossen Einkunftsausfälle durch den verbotenen Verkauf seines Romans dürften Mannhart in den kommenden Wochen (ja, es ist Buchmesse in Frankfurt!) vor schwierige finanzielle Probleme stellen.

Für die aktuelle Ausgabe des «Literarischen Monats» klingt der Fall aber fast wie bestellt, dreht er sich doch genau um den schmalen Grat zwischen Fiktion und Wahrheit, auf dem Autoren literarischer Reportagen – und zu denen gehört eben auch Mannhart – zu tanzen wissen. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen mit dem neuen Magazin. Und Urs Mannhart, dass er bald wieder lesen darf.

 

Das Interview mit Urs Mannhart, seine Stellungnahme und einen Kommentar von Lucas Marco Gisi (Leiter des Robert-Walser-Archivs) finden Abonnenten hier und natürlich im aktuellen Magazin.

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